Allgemeine Geschäftsbedingungen.
Gültig ab 01. Januar 2026
Präambel
Herzlich willkommen bei den Berliner Herzensbegleitern. Ich verstehe mich als Ihr persönlicher Assistenz-Service für Lebensqualität. Mein Ziel ist es, Ihnen eine exklusive, hochgradig persönliche und absolut verlässliche Alternative zu standardisierten Diensten zu bieten. Mein Versprechen ist ein deutliches „Mehr“ an Zeit, Zuwendung und Flexibilität. Diese AGB bilden eine transparente und faire Grundlage für unsere vertrauensvolle Zusammenarbeit.
Hinweis zur geschlechtergerechten Sprache
Zur einfacheren Lesbarkeit wird in diesem Dokument bei Personenbezeichnungen die männliche Form verwendet. Gemeint sind jedoch stets alle Geschlechter. Die verkürzte Sprachform hat nur redaktionelle Gründe und beinhaltet keine Wertung.
§ 1 Geltungsbereich, Vertragspartner und Begriffsdefinitionen
(1) Geltungsbereich: Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge über die Erbringung von nicht-pflegerischen Alltagsbegleitungs- und persönlichen Assistenzdienstleistungen, die zwischen dem Anbieter und dem Auftraggeber geschlossen werden. Anbieter ist: Berliner Herzensbegleiter, Inhaber: Boris Joseph, Bruchsaler Str. 5, 10715 Berlin.
(2) Begriffsdefinitionen: Der „Klient“ ist die Person, für die die Dienstleistungen erbracht werden. Der „Auftraggeber“ ist die Person (z.B. der Klient selbst oder ein Angehöriger), die den Dienstleistungsvertrag mit dem Anbieter schließt. Soweit nicht anders geregelt, richten sich die vertraglichen Pflichten an den Auftraggeber; die für die Leistungserbringung notwendigen Mitwirkungspflichten können ebenso die Mitwirkung des Klienten erfordern. Auch in einem solchen Fall ist der Auftraggeber für die Erfüllung der Mitwirkungspflichten vertraglich verantwortlich.
(3) Ausschließlichkeit: Diese AGB gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, der Anbieter hat ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt.
§ 2 Vertragsgegenstand, Leistungsumfang und wesentliche Abgrenzungen
(1) Vertragsgegenstand: Gegenstand des Vertrages ist die Erbringung von individuell vereinbarten Dienstleistungen zur Begleitung, Unterstützung und Organisation im Alltag. Ziel ist die Förderung der Lebensqualität, der Selbstständigkeit und der sozialen Teilhabe des Klienten.
(2) Leistungsumfang: Der konkrete Umfang der zu erbringenden Leistungen (Art, Dauer, Frequenz) wird in einem schriftlichen oder in Textform geschlossenen Dienstleistungsvertrag festgelegt, der auf Grundlage dieser AGB geschlossen wird.
(3) Abgrenzung zu regulierten Leistungen: Die Dienstleistungen des Anbieters sind ausdrücklich nicht-medizinischer und nicht-pflegerischer Natur. Der Leistungsumfang umfasst insbesondere keine der folgenden Tätigkeiten:
a. Medizinische Behandlungspflege im Sinne des SGB V (z.B. Medikamentengabe, Injektionen, Verbandswechsel).
b. Grundpflegerische Tätigkeiten im Sinne des SGB XI (z.B. Unterstützung bei der Körperpflege).
c. Rechts- oder Steuerberatung sowie Vermögensverwaltung.
(4) Der Anbieter ist angewiesen und verpflichtet, die Übernahme von Tätigkeiten gemäß Absatz 3 abzulehnen. Die Ablehnung stellt keine Vertragsverletzung dar. Der Anbieter wird den Auftraggeber in einem solchen Fall darauf hinweisen, dass für den entsprechenden Bedarf die Konsultation eines zugelassenen Arztes, Pflegedienstes oder Rechts- bzw. Steuerberaters erforderlich ist.
(5) Finanzierung: Sämtliche Leistungen sind privat zu zahlende Dienstleistungen. Eine direkte Abrechnung mit gesetzlichen oder privaten Kranken- oder Pflegekassen durch den Anbieter findet nicht statt.
§ 3 Zustandekommen des Vertrages und Einbeziehung der AGB
(1) Vertragsschluss: Der Dienstleistungsvertrag kommt durch die Unterzeichnung eines schriftlichen Vertragsangebots des Anbieters durch den Auftraggeber zustande.
(2) Einbeziehung der AGB: Der Anbieter weist den Auftraggeber vor Vertragsschluss ausdrücklich auf die Geltung dieser AGB hin und stellt ihm ein Exemplar zur Verfügung. Mit seiner Unterschrift erkennt der Auftraggeber die Einbeziehung dieser AGB als Vertragsbestandteil an.
(3) Vorrang der Individualabrede: Individuelle, im Dienstleistungsvertrag getroffene Vereinbarungen haben gemäß § 305b BGB stets Vorrang vor den Bestimmungen dieser AGB.
§ 4 Leistungserbringung
(1) Persönliche Leistungserbringung: Die vertraglich vereinbarten Dienstleistungen werden grundsätzlich durch den Anbieter, Herrn Boris Joseph, persönlich erbracht, um den Aufbau einer konstanten und vertrauensvollen Beziehung zu gewährleisten. Sollte Herr Joseph aus unvorhersehbaren, zwingenden Gründen (z.B. Krankheit) an der persönlichen Leistungserbringung gehindert sein, wird die Kontinuität der Betreuung nach Möglichkeit durch eine Vertretung gemäß den nachfolgenden Absätzen 2 und 3 sichergestellt.
(2) Einsatz von Vertretungskräften (Erfüllungsgehilfen): Um die Kontinuität der Betreuung auch im Falle von Krankheit, Urlaub oder sonstiger Verhinderung des Anbieters zu gewährleisten, kann der Anbieter eine sorgfältig ausgewählte und qualifizierte Vertretungskraft (Erfüllungsgehilfe im Sinne des § 278 BGB) einsetzen.
(3) Zustimmungserfordernis: Der Einsatz einer Vertretungskraft gemäß Absatz 2 erfolgt ausschließlich nach vorheriger Information und mit der ausdrücklichen Zustimmung des Auftraggebers. Dem Auftraggeber steht es frei, den Einsatz einer bestimmten Vertretungskraft abzulehnen. In diesem Fall entfällt der Vergütungsanspruch für den nicht erbrachten Termin.
(4) Haftung für Erfüllungsgehilfen: Der Anbieter haftet für das Handeln der eingesetzten Vertretungskraft wie für sein eigenes Handeln.
§ 5 Vergütung, Zahlungsbedingungen und Auslagenersatz
(1) Vergütung: Die Vergütung richtet sich nach den im Dienstleistungsvertrag vereinbarten Sätzen (z.B. Stundensatz oder Paketpreis) gemäß der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses aktuellen Preisliste. Alle Preise sind Endpreise. Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer erhoben und folglich auch nicht ausgewiesen.
(2) Spontane Verlängerungen und Abrechnungstaktung: Eine spontane Verlängerung von Terminen über die ursprünglich vereinbarte Dauer hinaus ist nach mündlicher Absprache und nur nach ausdrücklicher Zusage und Verfügbarkeit des Anbieters möglich. Die Abrechnung von zeitbasierten Leistungen (insbesondere Einzelstunden und Verlängerungen) erfolgt in einem Takt von 5 Minuten.
(3) Kennenlernangebot („Schnupperstunde“): Der Anbieter kann eine erste kostenpflichtige Kennenlernstunde („Schnupperstunde“) anbieten. Wird im Anschluss an diese Kennenlernstunde innerhalb von 14 Kalendertagen ein Dienstleistungsvertrag über weitere Leistungen (Einzelstunden, Stundenpaket oder Festpaket) geschlossen, wird die Vergütung für die Schnupperstunde mit der ersten Rechnung für die Folgeleistungen vollständig verrechnet.
(4) Rechnungsstellung und Fälligkeit:
a. Einzelbuchungen werden unmittelbar nach dem jeweiligen Einsatz in Rechnung gestellt.
b. Feste Leistungspakete werden nach vollständiger Erbringung der im Paket definierten Leistung in Rechnung gestellt.
c. Monatliche Stundenpakete werden zu Beginn des jeweiligen Kalendermonats im Voraus in Rechnung gestellt.
(5) Besondere Bestimmungen für monatliche Stundenpakete: Wird die Buchung eines monatlichen Stundenpakets vereinbart, gelten ergänzend die folgenden Bestimmungen:
a. Das im Paket enthaltene Stundenkontingent ist für den jeweiligen Kalendermonat vorgesehen.
b. Als besondere Serviceleistung können bis zu 25 % der im gebuchten Paket enthaltenen Stunden, die am Monatsende nicht verbraucht wurden, in den unmittelbar folgenden Kalendermonat übertragen werden. Diese übertragenen Stunden sind im Folgemonat vorrangig zu verbrauchen. Eine weitere Übertragung derselben Stunden in spätere Monate oder eine Auszahlung des Wertes nicht genutzter Stunden ist ausgeschlossen.
c. Über das gebuchte Kontingent (inkl. übertragener Stunden) hinausgehende Stunden werden separat zum regulären Einzelstundensatz gemäß Absatz (1) abgerechnet.
(6) Der Rechnungsbetrag ist innerhalb von 14 Kalendertagen nach Zugang der Rechnung zur Zahlung fällig.
(7) Zahlungsverzug: Kommt der Auftraggeber in Zahlungsverzug, ist der Anbieter berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu fordern (§ 288 BGB). Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens, insbesondere der Kosten für erforderliche Mahnungen, bleibt vorbehalten.
(8) Auslagenersatz: Auslagen, die im Auftrag und nach vorheriger Zustimmung des Auftraggebers für den Klienten getätigt werden (z.B. Kauf von Eintrittskarten, Fahrkarten, Parkgebühren), sind nicht in der Vergütung enthalten und werden vom Auftraggeber gegen Nachweis erstattet.
§ 6 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers und Klienten
(1) Einverständnis des Klienten: Sofern Auftraggeber und Klient nicht identisch sind, bestätigt der Auftraggeber das generelle Einverständnis des Klienten mit der Leistungserbringung. Bei erkennbar geschäftsunfähigen oder in der Geschäftsfähigkeit erheblich eingeschränkten Klienten ist eine gesetzliche Vertretung oder Vorsorgevollmacht nachzuweisen.
(2) Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Anbieter alle für eine sichere und ordnungsgemäße Dienstleistungserbringung erforderlichen Informationen vollständig und wahrheitsgemäß mitzuteilen. Hierzu gehören insbesondere gesundheitliche Besonderheiten (z.B. Allergien, Mobilitätseinschränkungen), die für die Planung von Aktivitäten relevant sind, sowie aktuelle Notfallkontakte.
(3) Der Auftraggeber und der Klient stellen sicher, dass dem Anbieter zum vereinbarten Zeitpunkt der Zutritt zu den für die Leistungserbringung notwendigen Räumlichkeiten gewährt wird. Wird der Auftraggeber oder Klient nicht angetroffen, der Anbieter nicht eingelassen oder in sonstiger Art und Weise die Leistungserbringung des Anbieters verhindert bzw. nicht angenommen, befindet sich der Auftraggeber in Annahmeverzug. Die vereinbarte Leistung/ Zeit ist in einem solchen Fall so zu vergüten, wie vereinbart, auch wenn die Leistung nicht ausgeführt werden konnte.
(4) Wesentliche Änderungen der Lebensumstände des Klienten, die die Dienstleistung beeinflussen könnten (z.B. eine erhebliche Verschlechterung des Gesundheitszustandes, ein geplanter Krankenhausaufenthalt), sind dem Anbieter unverzüglich mitzuteilen.
(5) Verletzt der Auftraggeber oder Klient schuldhaft diese Mitwirkungspflichten, ist der Anbieter für daraus resultierende Leistungsstörungen nicht verantwortlich. Entsteht dem Anbieter durch die Pflichtverletzung ein Mehraufwand, kann dieser dem Auftraggeber in Rechnung gestellt werden.
(6) Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, dass die Leistungserbringung in einem für den Anbieter sicheren und gesundheitlich unbedenklichen Umfeld stattfinden kann. Er ist verpflichtet, den Anbieter vorab über bekannte Gefahren, insbesondere über ansteckende Krankheiten des Klienten oder anderer Haushaltsangehöriger sowie über potenziell gefährliche Haustiere, zu informieren. Bei einer akuten, vom Auftraggeber zu vertretenden Gefährdung für Leib oder Leben ist der Anbieter berechtigt, die Leistungserbringung zu unterbrechen oder abzulehnen. Der Vergütungsanspruch für die vereinbarte Zeit bleibt in diesem Fall bestehen.
§ 7 Verhalten bei Notfällen
(1) Im Falle eines medizinischen Notfalls oder einer akuten gesundheitlichen Gefährdung des Klienten während der Leistungserbringung ist der Anbieter verpflichtet und berechtigt, unverzüglich den Rettungsdienst (Notruf 112) zu verständigen.
(2) Unmittelbar im Anschluss wird der Anbieter die vom Auftraggeber benannten Notfallkontakte informieren.
(3) Der Anbieter ist nicht berechtigt oder verpflichtet, medizinische Maßnahmen durchzuführen oder medizinische Entscheidungen zu treffen. Sein Handeln beschränkt sich auf die Alarmierung professioneller Hilfe und die Betreuung des Klienten bis zu deren Eintreffen.
§ 8 Terminvereinbarung, Absage und Ausfallvergütung
(1) Verbindlichkeit: Vereinbarte Termine sind für beide Parteien verbindlich. Der Anbieter reserviert die vereinbarte Zeit exklusiv für den Klienten.
(2) Stornierung durch Auftraggeber: Eine kostenfreie Absage oder Verschiebung eines Termins ist bis zu 48 Stunden vor dem vereinbarten Terminbeginn in Textform (z.B. E-Mail) möglich.
(3) Ausfallvergütung bei kurzfristiger Absage: Sagt der Auftraggeber einen Termin kurzfristiger ab oder wird der Termin ohne Absage nicht wahrgenommen, gerät der Auftraggeber in Annahmeverzug. In diesem Fall behält der Anbieter den Anspruch auf die für den Termin vereinbarte Vergütung gemäß § 615 BGB. Der Anbieter muss sich jedoch ersparte Aufwendungen anrechnen lassen. Diese werden wie folgt pauschaliert:
a. Bei einer Absage, die weniger als 48 Stunden, aber mehr als 24 Stunden vor Terminbeginn erfolgt, beträgt der Vergütungsanspruch des Anbieters 50 % der vereinbarten Vergütung.
b. Bei einer Absage von weniger als 24 Stunden vor Terminbeginn oder bei Nichterscheinen beträgt der Vergütungsanspruch des Anbieters 70 % der vereinbarten Vergütung.
(4) Dem Auftraggeber bleibt in beiden Fällen der Nachweis ausdrücklich gestattet, dass dem Anbieter höhere Aufwendungen erspart geblieben sind oder er seine Arbeitskraft anderweitig einsetzen konnte oder böswillig zu ersetzen unterlassen hat. Dem Anbieter bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ein geringerer Abzug als pauschaliert angemessen ist.
(5) Härtefallregelung: Die Zahlungspflicht nach Abs. 3 entfällt, wenn der Termin aufgrund eines unvorhersehbaren, schwerwiegenden Ereignisses (z.B. medizinischer Notfall mit Krankenhauseinweisung des Klienten) abgesagt werden muss und dies dem Anbieter unverzüglich unter Vorlage eines geeigneten Nachweises (z.B. ärztliche Bescheinigung) mitgeteilt wird.
(6) Ausfall des Anbieters: Sollte der Anbieter einen Termin aus wichtigem Grund (z.B. Krankheit) nicht einhalten können, wird der Auftraggeber unverzüglich informiert und ein Ersatztermin angeboten. Ein Vergütungsanspruch für den ausgefallenen Termin entsteht nicht. Weitergehende Schadensersatzansprüche des Auftraggebers sind, außer in den in § 9 genannten Fällen, ausgeschlossen.
§ 9 Haftung
(1) Der Anbieter haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen uneingeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung von ihm, seinen gesetzlichen Vertretern oder seinen Erfüllungsgehilfen beruhen.
(2) Der Anbieter haftet ferner uneingeschränkt für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung oder auf Arglist von ihm, seinen gesetzlichen Vertretern oder seinen Erfüllungsgehilfen beruhen. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
(3) Bei der Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten (sog. Kardinalpflichten), die auf einfacher Fahrlässigkeit beruht, ist die Haftung des Anbieters auf den Ersatz des vorhersehbaren, vertragstypischen Schadens begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf.
(4) Im Übrigen ist die Haftung des Anbieters bei einfach fahrlässigen Pflichtverletzungen ausgeschlossen.
(5) Die vorstehenden Haftungsregelungen gelten für vertragliche und außervertragliche Ansprüche entsprechend sowie für Aufwendungsersatzansprüche.
(6) Der Anbieter unterhält eine dem Risiko angemessene Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 5 Millionen EUR für Personen- und Sachschäden. Eine Kopie des Versicherungsscheins kann auf Anfrage eingesehen werden.
§ 10 Besondere Bedingungen für einzelne Leistungsbereiche
(1) Fahrdienste und Mobilitätsunterstützung:
a. Die Mobilitätsunterstützung erfolgt durch Begleitung des Klienten bei der Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel, von Taxen oder Fahrdienstanbietern. Die Kosten hierfür trägt der Auftraggeber.
b. Auf ausdrücklichen Wunsch und nach gesonderter Vereinbarung können Fahrten auch im privaten, vom Auftraggeber oder Klienten zur Verfügung gestellten Personenkraftwagen durchgeführt werden. Der Auftraggeber versichert, dass für das Fahrzeug eine gültige Kfz-Haftpflichtversicherung sowie eine Vollkaskoversicherung bestehen und der Anbieter als berechtigter Fahrer gilt. Bei einfach fahrlässig verursachten Sachschäden am Fahrzeug ist die Haftung des Anbieters auf den Ersatz des vertragstypischen, vorhersehbaren Schadens begrenzt; unberührt bleiben die Haftung für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Etwaige Regressansprüche des Kaskoversicherers bleiben unberührt.
c. Eine Personenbeförderung im Sinne des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) mit einem fahrzeugeigenen Fahrzeug des Anbieters findet nicht statt.
(2) Reiseassistenz:
a. Der Anbieter erbringt eine reine persönliche Assistenz- und Begleitungsdienstleistung und tritt zu keinem Zeitpunkt als Reiseveranstalter im Sinne des § 651a BGB auf.
b. Die Tätigkeit des Anbieters beschränkt sich auf die Unterstützung des Auftraggebers bei der Recherche, Planung und Organisation von Reisen. Dies umfasst das Vorschlagen von Reisezielen, Transportmitteln und Unterkünften.
c. Alle Verträge mit Dritten (z.B. Hotels, Transportunternehmen, Veranstalter) werden ausschließlich vom Auftraggeber in eigenem Namen und auf eigene Rechnung geschlossen. Der Anbieter ist nicht Vertragspartei dieser Fremdleistungen. Die Buchung erfolgt nachweislich durch den Auftraggeber oder auf dessen ausdrückliche Anweisung unter Verwendung seiner persönlichen Daten und Zahlungsmittel.
d. Alle anfallenden Reise- und Aufenthaltskosten des Anbieters (Fahrt, Unterkunft, Verpflegung) sind nach vorheriger Absprache vom Auftraggeber zu tragen.
(3) Haustier- und Wohnungsbetreuung:
a. Auf gesonderter Vereinbarung übernimmt der Anbieter die Betreuung von üblichen Haustieren in der Wohnung des Klienten. Der Auftraggeber versichert, dass für jedes Tier eine gültige Tierhalterhaftpflichtversicherung besteht und informiert den Anbieter über alle Besonderheiten des Tieres. Der Auftraggeber bleibt Tierhalter im Sinne des § 833 BGB.
b. Die Wohnungsbetreuung umfasst typische Sorgfaltstätigkeiten wie Briefkasten leeren, Pflanzen gießen, Lüften der Räumlichkeiten oder das Bewegen von Rollläden. Es handelt sich ausdrücklich nicht um eine Sicherheits- oder Bewachungsdienstleistung.
(4) Digital-Coaching: Die Tätigkeit stellt eine anleitende Beratung im Sinne eines Dienstvertrages dar. Ein bestimmter Erfolg (z.B. das vollständige Beherrschen einer Software) wird nicht geschuldet.
(5) Mobilitätsgarantie (Rollator): Die Überlassung eines Rollators erfolgt leihweise und unentgeltlich ausschließlich für die Dauer der gemeinsamen Aktivität. Der Anbieter weist den Klienten in die sichere Handhabung ein. Für schuldhaft verursachte Schäden am oder den Verlust des Rollators haftet der Auftraggeber.
§ 11 Umgang mit Finanzmitteln des Klienten
(1) Sofern die Dienstleistung die Tätigung von Auslagen für den Klienten (z.B. Einkäufe) umfasst, erfolgt dies grundsätzlich gegen Beleg. Der Anbieter führt hierüber ein einfaches Kassenbuch, in dem alle Einnahmen (erhaltenes Geld) und Ausgaben (gemäß Beleg) dokumentiert werden.
(2) Der Auftraggeber ist verpflichtet, dieses Kassenbuch in regelmäßigen, kurzen Abständen (z.B. wöchentlich) zu prüfen und gegenzuzeichnen.
(3) Die Annahme und Verwendung von EC-Karten, Kreditkarten oder Online-Banking-Zugangsdaten des Klienten durch den Anbieter ist zur Sicherheit beider Parteien grundsätzlich ausgeschlossen.
§ 12 Umgang mit anvertrauten Schlüsseln
(1) Werden dem Anbieter Schlüssel zur Wohnung des Klienten anvertraut, wird deren Empfang in einem separaten Protokoll quittiert.
(2) Der Anbieter verpflichtet sich, die anvertrauten Schlüssel mit größter Sorgfalt zu behandeln, sicher und getrennt von personenbezogenen Daten aufzubewahren und vor dem Zugriff Dritter zu schützen.
(3) Bei einem vom Anbieter oder seinen Erfüllungsgehilfen schuldhaft verursachten Verlust eines Schlüssels wird der Auftraggeber unverzüglich informiert. Der Anbieter haftet für die hieraus entstehenden notwendigen Kosten (z.B. für den Austausch von Schlössern oder Schließanlagen) nach den allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen gemäß § 9 dieser AGB. Dem Auftraggeber wird empfohlen, das Risiko von Schlüsselverlust zusätzlich in seiner eigenen Hausrat- oder Privathaftpflichtversicherung zu prüfen.
§ 13 Annahme von Geschenken und Zuwendungen
Zur Wahrung der professionellen Beziehung und zur Vermeidung von Interessenkonflikten ist es dem Anbieter und seinen Erfüllungsgehilfen untersagt, Geldgeschenke, Gutscheine oder Darlehen von Klienten oder deren Angehörigen anzunehmen. Sachgeschenke von rein symbolischem Charakter und geringem Wert (bis ca. 15 EUR) können zu besonderen Anlässen (z.B. Weihnachten) als Zeichen der Wertschätzung angenommen werden.
§ 14 Vertraulichkeit und Datenschutz
(1) Der Anbieter verpflichtet sich zu strengstem Stillschweigen über alle ihm im Rahmen seiner Tätigkeit bekannt gewordenen persönlichen und wirtschaftlichen Angelegenheiten des Auftraggebers und des Klienten, auch über die Beendigung des Vertrages hinaus.
(2) Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt im Einklang mit der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Detaillierte Informationen hierzu sind der separaten „Datenschutzerklärung“ zu entnehmen, die dem Auftraggeber vor Vertragsschluss zur Verfügung gestellt wird.
§ 15 Vertragsdauer und Kündigung
(1) Der Dienstleistungsvertrag wird, sofern nicht anders vereinbart, auf unbestimmte Zeit geschlossen.
(2) Ordentliche Kündigung: Der Vertrag kann von beiden Parteien mit einer Frist von vierzehn (14) Tagen zum Ende eines Kalendermonats ordentlich gekündigt werden. Bis dahin erbrachte Stunden werden abgerechnet; ein ggf. bestehender überschießender Vorauszahlungsbetrag wird erstattet.
(3) Außerordentliche Kündigung: Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Parteien unberührt.
(4) Sonderkündigungsrecht bei Heimumzug: Im Falle eines dauerhaften Umzugs des Klienten in eine stationäre Pflegeeinrichtung (z.B. Pflegeheim) kann der Auftraggeber den Vertrag mit sofortiger Wirkung zum Umzugsdatum kündigen.
(5) Beendigung bei Tod: Der Dienstleistungsvertrag endet automatisch mit dem Tod des Klienten, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
(6) Abrechnung bei Sonderfällen: In den Fällen der Absätze (4) und (5) werden bereits erbrachte und noch nicht abgerechnete Leistungen anteilig bis zum Datum der Vertragsbeendigung berechnet. Vorauszahlungen für nicht mehr erbrachte Leistungen werden erstattet.
(7) Form: Jede Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Textform (z.B. E-Mail, Brief).
§ 16 Widerrufsrecht für Verbraucher
Handelt es sich bei dem Auftraggeber um einen Verbraucher, so steht ihm bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und bei Fernabsatzverträgen ein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Über die Einzelheiten dieses Rechts, insbesondere über die Bedingungen, Fristen und das Verfahren zur Ausübung, wird der Auftraggeber vor Abgabe seiner Vertragserklärung in einer separaten Widerrufsbelehrung informiert.
§ 17 Ruhen des Vertrages bei Abwesenheit
Bei einem unvorhergesehenen, zusammenhängenden Krankenhaus- oder Rehabilitationsaufenthalt des Klienten von mehr als 14 Tagen kann der Vertrag auf Wunsch des Auftraggebers für die Dauer der Abwesenheit ruhend gestellt werden. Die beiderseitigen Leistungspflichten (Leistungserbringung und Vergütungszahlung) entfallen für diesen Zeitraum. Die Vertragslaufzeit verlängert sich um die Dauer des Ruhens.
§ 18 Außergerichtliche Streitbeilegung
Der Anbieter ist bestrebt, mögliche Meinungsverschiedenheiten aus dem Vertragsverhältnis einvernehmlich beizulegen. Im Konfliktfall erkläre ich mich freiwillig bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor der Universalschlichtungsstelle des Bundes am Zentrum für Schlichtung e.V., Straßburger Straße 8, 77694 Kehl am Rhein (www.universalschlichtungsstelle.de), teilzunehmen.
§ 19 Schlussbestimmungen
(1) Für diese AGB und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen Anbieter und Auftraggeber gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(2) Die Vertragssprache ist Deutsch. Der Vertragstext wird gespeichert und dem Auftraggeber auf Wunsch jederzeit in Textform übermittelt.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.
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